Vermittlung von Fachanwälten bei Krypto-Betrug

Verbindung mit spezialisierten Kanzleien

Krypto-Betrug stellt an die rechtliche Bearbeitung Anforderungen, die ein allgemein tätiger Anwalt in der Regel nicht erfüllen kann. Die Kombination aus Blockchain-Technologie, internationalem Strafrecht und der Kooperation mit Exchanges, Aufsichtsbehörden und ausländischen Ermittlungsorganen erfordert eine hochspezialisierte juristische Expertise – fachlich, technisch und international.

Krypto Investigation arbeitet seit Jahren mit ausgewählten spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen, die exakt dieses Profil mitbringen. Wenn Ihr Fall eine anwaltliche Begleitung erfordert, vermitteln wir Sie zielgerichtet an die für Ihre Konstellation passende Kanzlei – ohne Umwege, ohne langwierige Suche, ohne Einarbeitungsverluste.

Warum spezialisierte Anwälte bei Krypto-Betrug entscheidend sind

Im Bereich Krypto-Betrug entscheidet die Spezialisierung des Anwalts oft maßgeblich über den Verfahrensausgang. Drei Gründe sind besonders relevant:

  • Technisches Verständnis der Blockchain-Sachverhalte: Wer Wallet-Cluster, Cross-Chain-Bridges, Smart Contracts oder Stablecoin-Freezing nicht in der Tiefe versteht, kann die forensischen Befunde nicht juristisch wirksam umsetzen.
  • Erfahrung mit den richtigen Behörden: Krypto-Betrug landet in Deutschland bei spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Cybercrime-Einheiten der Landeskriminalämter. Anwälte mit direktem Bezug zu diesen Stellen arbeiten schneller und gezielter.
  • Internationale Vernetzung: Die meisten Krypto-Betrugsfälle haben einen grenzüberschreitenden Bezug. Rechtshilfeersuchen, Korrespondenzanwälte im Ausland und Exchange-Compliance-Kommunikation gehören zum Tagesgeschäft erfahrener Krypto-Anwälte – nicht zum Standardrepertoire eines allgemein tätigen Strafverteidigers.


Eine gut gemachte forensische
Blockchain-Analyse entfaltet ihre volle Wirkung nur dann, wenn sie anschließend juristisch sauber verwertet wird. Genau diese Verwertung leistet der spezialisierte Anwalt.

Unsere Auswahlkriterien für Anwälte

Wir vermitteln nicht an Zufallskanzleien aus einer langen Liste, sondern arbeiten mit einem überschaubaren Kreis ausgewählter Vertragspartner. Diese Anwälte erfüllen vier zentrale Kriterien:

1. Spezialisierung auf Krypto-Betrug und Cybercrime

Unsere Anwälte arbeiten überwiegend oder ausschließlich in den Feldern Krypto-Strafrecht, Cybercrime und Vermögensabschöpfung bei digitalen Vermögenswerten. Sie kennen die einschlägigen Normen – Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Geldwäsche (§ 261 StGB), MiCAR und KMAG – aus der laufenden Mandatspraxis, nicht aus dem Lehrbuch.

2. Umfassende Erfahrung mit internationalen Rechtshilfeverfahren

Krypto-Betrug überschreitet fast immer Landesgrenzen. Unsere Anwälte haben Erfahrung mit Rechtshilfeersuchen in EU-Mitgliedstaaten, mit Mutual Legal Assistance-Verfahren in die USA, mit Kooperationen über Eurojust und Europol sowie mit Korrespondenzanwälten in einschlägigen Jurisdiktionen (UK, Schweiz, Dubai, Singapur, Estland).

3. Direkte Kontakte zu Strafverfolgungsbehörden

Persönliche Arbeitsbeziehungen zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cyberkriminalität, zu den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Landeskriminalämter und zum Bundeskriminalamt erleichtern die Bearbeitung erheblich. Ein Anwalt, der den zuständigen Staatsanwalt mit Namen kennt und schon mehrfach mit ihm zusammengearbeitet hat, erreicht eine andere Ernsthaftigkeit der Bearbeitung als ein Anwalt, der zum ersten Mal eine Krypto-Anzeige einreicht.

4. Nachgewiesene Erfolge in ähnlichen komplexen Fällen

Wir arbeiten nur mit Kanzleien zusammen, die in der Vergangenheit konkrete Erfolge in vergleichbaren Konstellationen vorweisen können – sei es durch erfolgreich erstattete Anzeigen, erwirkte Vermögensarreste, Sperranfragen bei Exchanges oder zivilrechtliche Wiedererlangung von Mitteln. Pauschale Werbeversprechen ersetzen keinen nachweisbaren Track Record.

So läuft die Vermittlung in der Praxis ab

Die Vermittlung folgt einem strukturierten Ablauf, der sicherstellt, dass Sie die für Ihren konkreten Fall passende Kanzlei erhalten – nicht einfach den nächstbesten Vertragspartner.

1. Fallaufnahme und Bedarfsanalyse

In einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir die wichtigsten Eckdaten Ihres Falls: Schadenshöhe, Jurisdiktion der Endpunkte, internationale Komplexität, Notwendigkeit von Sondertatbeständen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir, welcher Anwalt fachlich am besten passt.

2. Auswahl der passenden Kanzlei

Aus unserem Kreis von Anwälten wählen wir die Kanzlei mit dem zu Ihrem Fall passenden Schwerpunkt aus.

3. Kontaktherstellung

Wir stellen den Erstkontakt her – per Telefon oder E-Mail. Sie sprechen direkt mit der Kanzlei, lernen den zuständigen Anwalt kennen und besprechen das weitere Vorgehen. Ab diesem Punkt ist die Kanzlei Ihr juristischer Ansprechpartner.

4. Mandatsverhältnis und Honorar

Das Mandatsverhältnis entsteht direkt zwischen Ihnen und der Anwaltskanzlei. Sie schließen mit der Kanzlei eine eigene Honorarvereinbarung ab. Krypto Investigation ist daran nicht beteiligt.

5. Begleitende forensische Unterstützung

Parallel zur anwaltlichen Arbeit laufen die forensischen Leistungen von Krypto Investigation weiter – Blockchain-Analyse, Real-time Monitoring, Beantwortung technischer Rückfragen der Ermittler. Anwalt und Forensiker arbeiten in der Praxis Hand in Hand.

Klare Aufgabenteilung zwischen Krypto Investigation und Anwaltskanzlei

Krypto Investigation ist ein Krypto-Forensik-Unternehmen – wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die saubere Trennung der Zuständigkeiten schützt Sie rechtlich und stellt sicher, dass jede Aufgabe von dem Spezialisten übernommen wird, der dafür qualifiziert ist.

Krypto Investigation übernimmt:

  • Blockchain-Analyse und forensische Spurverfolgung
  • Erstellung gerichtsverwertbarer Forensikberichte
  • Real-time Monitoring identifizierter Wallets
  • Identifikation von Cash-Out-Punkten und Endpunkten
  • Technische Beratung des Anwalts in der laufenden Mandatsbearbeitung

Die Kanzlei übernimmt:

  • Formulierung und Einreichung der Strafanzeige
  • Vertretung gegenüber Strafverfolgungsbehörden
  • Beantragung von Vermögensarresten und Sicherungsmaßnahmen
  • Zivilrechtliche Verfolgung von Ansprüchen
  • Internationale Rechtshilfeersuchen und Koordination mit Korrespondenzanwälten
  • Sperranfragen und Compliance-Kommunikation mit Exchanges

Mehr zum Zusammenspiel zwischen forensischer und juristischer Arbeit lesen Sie auf unserer Seite zur Formulierung der Strafanzeige.

Kosten der anwaltlichen Begleitung

Die Honorierung der vermittelten Kanzlei erfolgt direkt zwischen Ihnen und dem Anwalt. Maßgeblich ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung. Bei besonders komplexen oder umfangreichen Mandaten ist eine Stundensatz- oder Pauschalvereinbarung üblich.

Wir empfehlen, vor Mandatsannahme eine Kosten/Nutzen-Rechnung durchführen zu lassen. Sie stellt die voraussichtlichen Forensik- und Anwaltskosten dem realistischen Wiedererlangungspotenzial gegenüber – und schafft die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.

Jetzt unverbindlich Anwaltsvermittlung anfragen

Die Vermittlungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Wir bewerten zunächst in einer Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall eine anwaltliche Begleitung sinnvoll und welche Spezialisierung passend ist. Erst danach stellen wir den Kontakt zur passenden Kanzlei her.

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch in unseren Geschäftszeiten Montag bis Samstag, 09:00 bis 20:00 Uhr. Schildern Sie kurz die Eckdaten Ihres Falls – Schadenshöhe, Zeitpunkt, betroffene Kryptowährungen und ob die Spur ins Ausland führt.

Wichtig: Je früher die juristische Begleitung beginnt, desto wirkungsvoller sind Maßnahmen wie Vermögensarreste, Sperranfragen oder Rechtshilfeersuchen. Warten Sie nicht ab.

Soforthilfe