Krypto-Betrug stellt an die rechtliche Bearbeitung Anforderungen, die ein allgemein tätiger Anwalt in der Regel nicht erfüllen kann. Die Kombination aus Blockchain-Technologie, internationalem Strafrecht und der Kooperation mit Exchanges, Aufsichtsbehörden und ausländischen Ermittlungsorganen erfordert eine hochspezialisierte juristische Expertise – fachlich, technisch und international.
Krypto Investigation arbeitet seit Jahren mit ausgewählten spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen, die exakt dieses Profil mitbringen. Wenn Ihr Fall eine anwaltliche Begleitung erfordert, vermitteln wir Sie zielgerichtet an die für Ihre Konstellation passende Kanzlei – ohne Umwege, ohne langwierige Suche, ohne Einarbeitungsverluste.
Im Bereich Krypto-Betrug entscheidet die Spezialisierung des Anwalts oft maßgeblich über den Verfahrensausgang. Drei Gründe sind besonders relevant:
Eine gut gemachte forensische Blockchain-Analyse entfaltet ihre volle Wirkung nur dann, wenn sie anschließend juristisch sauber verwertet wird. Genau diese Verwertung leistet der spezialisierte Anwalt.
Wir vermitteln nicht an Zufallskanzleien aus einer langen Liste, sondern arbeiten mit einem überschaubaren Kreis ausgewählter Vertragspartner. Diese Anwälte erfüllen vier zentrale Kriterien:
Unsere Anwälte arbeiten überwiegend oder ausschließlich in den Feldern Krypto-Strafrecht, Cybercrime und Vermögensabschöpfung bei digitalen Vermögenswerten. Sie kennen die einschlägigen Normen – Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Geldwäsche (§ 261 StGB), MiCAR und KMAG – aus der laufenden Mandatspraxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Krypto-Betrug überschreitet fast immer Landesgrenzen. Unsere Anwälte haben Erfahrung mit Rechtshilfeersuchen in EU-Mitgliedstaaten, mit Mutual Legal Assistance-Verfahren in die USA, mit Kooperationen über Eurojust und Europol sowie mit Korrespondenzanwälten in einschlägigen Jurisdiktionen (UK, Schweiz, Dubai, Singapur, Estland).
Persönliche Arbeitsbeziehungen zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cyberkriminalität, zu den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Landeskriminalämter und zum Bundeskriminalamt erleichtern die Bearbeitung erheblich. Ein Anwalt, der den zuständigen Staatsanwalt mit Namen kennt und schon mehrfach mit ihm zusammengearbeitet hat, erreicht eine andere Ernsthaftigkeit der Bearbeitung als ein Anwalt, der zum ersten Mal eine Krypto-Anzeige einreicht.
Wir arbeiten nur mit Kanzleien zusammen, die in der Vergangenheit konkrete Erfolge in vergleichbaren Konstellationen vorweisen können – sei es durch erfolgreich erstattete Anzeigen, erwirkte Vermögensarreste, Sperranfragen bei Exchanges oder zivilrechtliche Wiedererlangung von Mitteln. Pauschale Werbeversprechen ersetzen keinen nachweisbaren Track Record.
Die Vermittlung folgt einem strukturierten Ablauf, der sicherstellt, dass Sie die für Ihren konkreten Fall passende Kanzlei erhalten – nicht einfach den nächstbesten Vertragspartner.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir die wichtigsten Eckdaten Ihres Falls: Schadenshöhe, Jurisdiktion der Endpunkte, internationale Komplexität, Notwendigkeit von Sondertatbeständen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir, welcher Anwalt fachlich am besten passt.
Aus unserem Kreis von Anwälten wählen wir die Kanzlei mit dem zu Ihrem Fall passenden Schwerpunkt aus.
Wir stellen den Erstkontakt her – per Telefon oder E-Mail. Sie sprechen direkt mit der Kanzlei, lernen den zuständigen Anwalt kennen und besprechen das weitere Vorgehen. Ab diesem Punkt ist die Kanzlei Ihr juristischer Ansprechpartner.
Das Mandatsverhältnis entsteht direkt zwischen Ihnen und der Anwaltskanzlei. Sie schließen mit der Kanzlei eine eigene Honorarvereinbarung ab. Krypto Investigation ist daran nicht beteiligt.
Parallel zur anwaltlichen Arbeit laufen die forensischen Leistungen von Krypto Investigation weiter – Blockchain-Analyse, Real-time Monitoring, Beantwortung technischer Rückfragen der Ermittler. Anwalt und Forensiker arbeiten in der Praxis Hand in Hand.
Krypto Investigation ist ein Krypto-Forensik-Unternehmen – wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die saubere Trennung der Zuständigkeiten schützt Sie rechtlich und stellt sicher, dass jede Aufgabe von dem Spezialisten übernommen wird, der dafür qualifiziert ist.
Mehr zum Zusammenspiel zwischen forensischer und juristischer Arbeit lesen Sie auf unserer Seite zur Formulierung der Strafanzeige.
Die Honorierung der vermittelten Kanzlei erfolgt direkt zwischen Ihnen und dem Anwalt. Maßgeblich ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung. Bei besonders komplexen oder umfangreichen Mandaten ist eine Stundensatz- oder Pauschalvereinbarung üblich.
Wir empfehlen, vor Mandatsannahme eine Kosten/Nutzen-Rechnung durchführen zu lassen. Sie stellt die voraussichtlichen Forensik- und Anwaltskosten dem realistischen Wiedererlangungspotenzial gegenüber – und schafft die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Die Vermittlungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich. Wir bewerten zunächst in einer Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall eine anwaltliche Begleitung sinnvoll und welche Spezialisierung passend ist. Erst danach stellen wir den Kontakt zur passenden Kanzlei her.
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch in unseren Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 16:00 Uhr. Schildern Sie kurz die Eckdaten Ihres Falls – Schadenshöhe, Zeitpunkt, betroffene Kryptowährungen und ob die Spur ins Ausland führt.
Wichtig: Je früher die juristische Begleitung beginnt, desto wirkungsvoller sind Maßnahmen wie Vermögensarreste, Sperranfragen oder Rechtshilfeersuchen. Warten Sie nicht ab.