Kryptos zurückholen, unmöglich?
Kryptos zurückholen, aber wie, das ist zummeist die Frage von Kryptobetrugsopfern.
Grundsätzlich lassen sich in der Blockchain bestätigte Krypto Überweisungen nicht rückgängig machen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, das verloren geglaubte Geld zurückzubekommen.
Zentrale oder Dezentrale Krypto Währung
Um diese Frage beantworten zu können, muss zuerst zwischen einer zentralen und dezentralen Kryptowährung differenziert werden.
So kann eine direkte Rückerstattung bei zentralen Kryptowährungen wie bspw. Tether (USDT) – sollte ein Betrug nachgewiesen werden – oft relativ problemlos realisiert werden. Hierzu werden meist Herkunftsnachweise der Kryptowährung wie bspw. die ursprüngliche Einzahlungsinformation der Kryptobörse benötigt.
Weiter ist es notwendig, dass die weitere Verfolgung der Kryptowährungen juristisch korrekt dokumentiert wird. Dies ist wichtig für z. B. Tether, um die gestohlenen Kryptowährungen zu vernichten bzw. eine Rückerstattung überhaupt erst möglich zu machen.
Zuletzt ist es auch notwendig, den Betrug mittels Kommunikationsverlauf zu dokumentieren. In den meisten Fällen werden die Kryptowährungen dann quasi eingefroren, bis der Vorfall aufgeklärt wird. Die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Zurückholen der Gelder ist in diesem Fall hoch.
Bei dezentralen Kryptowährungen ist eine unmittelbare Rückerstattung nicht ohne weiteres möglich. Dezentral bedeutet hier, dass die Blockchain nicht manipuliert werden kann.
Das Vorgehen, um verlorene dezentrale Kryptowährungen zurückzubekommen, ähnelt dem zentraler Kryptowährungen, fokussiert sich jedoch auf die Kryptobörsen. Nach Lokalisierung der Kryptowährungen werden die Wallets gemeldet. Viele Kryptobörsen orientieren sich an solchen Meldungen (AML) und fordern dann von den betroffenen Wallet-Besitzern bspw. eine verschärfte KYC-Prüfung oder Herkunftsnachweise der Assets, bevor die Gelder weiter transferiert oder gewechselt werden.
Kryptos zurückholen scheitert oft an den Behörden
Nach Anzeige bei der Polizei kann die Staatsanwaltschaft bei den betreffenden Kryptobörsen, welche meist kooperieren, eine Beschlagnahmung der Assets durchführen. Hierzu ist – wie bereits erwähnt – eine juristisch korrekte Verfolgung und Lokalisierung der Kryptowährungen notwendig.
Leider ist die Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Auslastung sehr langsam. Der Faktor Zeit spielt jedoch eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung und Beschlagnahme der Assets. So ist nach derzeitigem Stand eine Ermittlung und Lokalisierung der Assets in Betrugsfällen durch Strafverfolgungsbehörden faktisch nicht vorhanden.
Meist stellen die Behörden die Ermittlung ein oder schieben diese für Jahre hinaus. Geschultes Personal wird aus nachvollziehbaren Gründen vorzugsweise ressourcenschonend bei Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung eingesetzt. Die begrenzte Kapazität der Strafverfolgungsbehörden und die sehr zeitintensive Krypto-Forensik führen leider oft zum Ergebnis, dass Privatanleger nicht genügend priorisiert werden können.
Auf Grundlage eines forensischen Gutachtens kann die Staatsanwaltschaft Kryptobörsen, welche ohnehin mit der EU in aller Regel kooperieren, eine Herausgabe der Gelder erzwingen.
Private Anleger, die Opfer eines Betrugs wurden, sollten bei der Auswahl des juristischen Beistandes wie auch beim Einholen eines forensischen Gutachtens vorsichtig sein. Oft wird die Hilflosigkeit der Opfer ausgenutzt und exorbitant hohe Preise auch von vermeintlich seriösen Anbietern verlangt.
Herausforderungen und erschwerende Faktoren
Die Verfolgung der ursprünglichen Transaktionen wird durch immer häufigere Swaps, Bridges und 2-Layer-Chains erschwert. Durch moderne Software und Methoden der Forensik ist eine Verfolgung der Gelder jedoch in den allermeisten Fällen zweifelsfrei möglich.
Oft verwenden Betrüger auch falsche Identitäten an den Kryptobörsen oder benutzen Wallets ohne KYC-Regularien. Durch moderne heuristische Analysen lassen sich jedoch oft Informationen wie IP-Adressen, Super-Cookies oder Geräteinformationen der Täter ermitteln.
Meistens ändert sich der Besitzer der Assets, denn die Betrüger bevorzugen in aller Regel kurz- und mittelfristig Bargeld. Dieser Besitzerwechsel verkompliziert die Nachverfolgung wie auch die Beschlagnahme der Kryptowährungen.
Juristisch gesehen waren beim Zeitpunkt des Tausches die Assets jedoch bereits gestohlen. Deshalb sind die verlorenen Kryptowährungen wie Hehlerware zu behandeln, und Betrugsopfer haben auch dann noch ein Recht auf diese, wenn diese den Besitzer bereits (unrechtmäßig) wechselten.
Die Frage, in wie vielen Fällen prozentual gestohlene Kryptowährungen zurückgeholt werden können, ist aufgrund der Komplexität pauschal nicht zu beantworten. Der Faktor Zeit ist entscheidend und wirkt sich unmittelbar auf die Chancen aus. In den meisten Fällen ist es mühsam, aber möglich, die Assets bzw. einen Teil davon zurückzubekommen.
Wo bekomme ich Hilfe?
Für Betroffene von Kryptobetrug ist eine qualifizierte Beratung durch Fachleute für Krypto-Forensik, wie etwa die Krypto Investigation GmbH, sowie durch erfahrene Anwälte unerlässlich.
Herr Dr. Rogert von der Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB hat bereits zahlreiche Mandanten bei der Aufarbeitung von Kryptobetrugsfällen erfolgreich unterstützt.